Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Musikunterrichts werden Gebühren nach folgender Gebührenordnung erhoben. 

Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, in dem der Schüler seinen Unterricht aufnimmt und endet nach Ablauf der 3monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende. Gebührenpflicht besteht für alle Schüler oder, soweit diese minderjährig sind, für deren Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter.

Die Unterrichtsgebühr wird am Anfang des Monats entrichtet. In den Ferienzeiten des Landes Niedersachsen wie auch an Feiertagen, findet bei durchlaufender Unterrichtsgebühr kein Unterricht statt.


Minuten wöchentlich

 Euro monatlich pro Person

Einzelunterricht


30 min

 86,00

45 min

112,00

Gruppenunterricht 2 Schüler


30 min

 60.00

45 min

 80.00

Gruppenunterricht 3 Schüler


30 min

 52,00

45 min

 70,00

Sonderleistung


Einzelstunde ausservertraglich 30 min

 23,00

Einzelstunde ausservertraglich 45 min

 33,00

musikalische Früherziehung Gruppe bis max. 5 Kinder /45 min

 40,00



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